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Fünf Tipps für Online-Händler zum neuen Elektrogesetz

28. August 2020

Jeder Händler von Elektrogeräten in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Vorgaben aus dem Elektrogesetz (ElektroG) zu erfüllen. Mit den Experten-Tipps unseres Partners take-e-way können sich Händler rechtzeitig auf die bevorstehende Neuauflage des Gesetzes, das sogenannte „ElektroG3“, und die damit verbundenen möglichen Konsequenzen vorbereiten.

Für wen ist das Elektrogesetz relevant und was ist zu tun?

Es gibt auf Händlerseite zwei unterschiedliche Rollen: Hersteller und Vertreiber. Beide haben Pflichten im Sinne des ElektroG.

Hersteller müssen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sein und eine WEEE-Nummer beantragen, welche zum Verkaufsstart vorliegen muss. Die in Verkehr gebrachten Mengen müssen monatlich an die Stiftung EAR gemeldet werden. Entsprechend des Absatzanteils muss sich der Hersteller finanziell und operativ an der umweltgerechten Entsorgung von Elektroschrott beteiligen.

Zu den Pflichten der Vertreiber zählen die Anzeige der eigenen Rücknahmestellen gegenüber der Stiftung EAR, die Rücknahme der privat genutzten Altgeräte sowie die Übergabe an Recycling- bzw. Wertstoffhöfe, Hersteller oder an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe. Auch die Information der Kunden u.a. über die Rückgabemöglichkeit gehört zu den Pflichten sowie die Abgabe der jährlichen Mengenmitteilungen über das EAR-Portal.

Drastische Änderungen im Rahmen des ElektroG3

Es ist zu erwarten, dass besonders die Verpflichtung der Vertreiber zur kostenlosen Annahme von Elektroaltgeräten der Endverbraucher erweitert wird. Deutschland hat die Mindestsammelmenge in 2019 erneut nicht erreicht und wird sie 2020 wahrscheinlich auch verfehlen. Damit mehr Elektroaltgeräte erfasst werden und diese einem ordnungsgemäßen Recycling oder einer Wiederverwendung zugeführt werden können, ist die Bundesregierung dabei, die Sammelverpflichtungen zu erweitern. Wir haben wertvolle Tipps als Vorbereitung auf die Änderung des ElektroG für Sie zusammengestellt, damit Sie als Online-Händler mit einem Elektrogeräte-Sortiment nicht kalt erwischt werden, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt.

Tipp #1: Prüfen Sie die Größe Ihrer Verkaufs-, Versand- bzw. Lagerfläche

Es wurde deutlich formuliert, dass die aktuelle Mindestgröße der Verkaufs-, Versand- bzw. Lagerfläche für Elektrogeräte von 400 Quadratmetern neu definiert wird, um mehr Händler in die Pflicht zur Rücknahme zu nehmen. Sie sollten sich daher schon jetzt informiert halten, ob Sie künftig von der Rücknahmepflicht betroffen sind.

Tipp #2: Informieren Sie sich über flächendeckende Rücknahmesysteme

Sollten Sie z.B. einen Online-Shop betreiben, empfehlen wir Ihnen, sich jetzt schon schlau zu machen, welches flächendeckende Rücknahme-System, wie beispielsweise take-e-back, für Sie in Frage kommt. In der Regel ist die Entsorgung einfacher, unbürokratischer und weniger kostenintensiv, als Sie denken.

Tipp #3: Informieren Sie Ihre Kunden aktiv über die Rückgabemöglichkeiten für Elektroschrott

Das ElektroG3 wird sehr wahrscheinlich vorsehen, dass die Informationspflicht der Online-Händler verschärft und bei Zuwiderhandlung geahndet wird. Sofern Sie zur Rücknahme verpflichtet sind, raten wir Ihnen, bereits jetzt deutlichere Hinweise zu veröffentlichen.

Tipp #4: Unterschätzen Sie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Gesetzes nicht

Machen Sie nicht den Fehler, die Konsequenzen einer Zuwiderhandlung zu unterschätzen, indem Sie die neuen Vorschriften ignorieren. Es könnten Strafen drohen, wie dieser aktuelle Fall beweist.

Tipp #5: Behalten Sie die Übersicht: Gesetzübergreifende Mengenmeldungen bündeln

Es gibt Dienstleister, die bündeln ihre Meldepflichten aus drei Gesetzen (Elektro-, Batterie- und Verpackungsgesetz) in einem einzigen Kundenportal, auch über ganz Europa. Die Nutzung eines zentralen Portals spart Zeit und Geld und sorgt dafür, dass Sie keine Meldefrist verpassen.

Halten Sie sich zum Thema ElektroG3 aktiv auf dem Laufenden. Informieren Sie sich lieber zu früh als zu spät über Ihre Pflichten, wenn Sie voraussichtlich zu den Betroffenen gehören. Wer schon jetzt zu erwartende Änderungen umsetzt, hilft aktiv beim Umweltschutz. Eine transparente Kommunikation solcher Maßnahmen unterstützt den Effekt und sorgt bei zahlreichen Verbrauchern, die Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz legen, dafür, dass sie lieber bei Ihnen, als bei der Konkurrenz einkaufen.


Über die Autorin:

Laura Bunte ist Marketing Managerin bei der take-e-way GmbH. take-e-way ist für über 5.000 Hersteller, Händler, Importeure und Vertreiber die Lösung für Produktverantwortung in Europa mit umfassender Beratung und Services für die Themen WEEE/Elektrogesetz, Batteriegesetz und Verpackungsgesetz bzw. den entsprechenden Anforderungen von WEEE, Batterierichtlinie und Verpackungsrichtlinie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten.