Bundeskartellamt fordert schärfere Maßnahmen gegen Fake-Bewertungen

29. Juli 2020

Viele Onlineshopper orientieren sich bei einer Kaufentscheidung an Kundenbewertungen. Für Onlineshops sind Negativ- oder unfaire Bewertungen ein großes Ärgernis. Noch ärgerlicher ist es, wenn die Konkurrenz mit gefälschten Positiv-Bewertungen auffährt, die für Verbraucher nur schwer als Fake zu identifizieren sind. Das Bundeskartellamt möchte dem nun einen Riegel vorschieben.

"Portale und Plattformen müssen für die von ihnen dargestellten Bewertungen deutlich mehr Verantwortung übernehmen", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Konkret bedeutet das: Internetseiten sollten zielgenauer nach gefälschten oder eingekauften Bewertungen filtern und somit mehr Transparenz für Verbraucher schaffen. Waren zum Beispiel kostenlose Produkttests die Grundlage einer Bewertung oder wurden diese von Vermittlern in Auftrag gegeben, sollte dies für den Verbraucher offensichtlich sein.

Kartellamt kritisiert unzureichende Prüfung 

Unternehmen, die sich nicht an unseriösen Bewertungen beteiligten oder keine Vermittler für Bewertungen einsetzten, seien demnach benachteiligt. Als fragwürdig gemeldete Bewertungen werden höchstens im Nachhinein geprüft und gegebenenfalls gelöscht. Dieses Vorgehen kritisiert das Bundeskartellamt scharf. Leider hat es jedoch keine weitreichenden Befugnisse und appelliert daher an die Freiwilligkeit der Portale, die Vorschläge umzusetzen.

In der dazugehörigen Pressemitteilung des Bundeskartellamtes heißt es:

1. Für Bewertungen, bei denen das Produkt in Wahrheit gar nicht genutzt wurde, oder inhaltlich beeinflusste Bewertungen sollten die Portale in die Pflicht genommen werden, damit solche Bewertungen unterbleiben. Dafür müssen spezifische Vorab-Prüfungen und Filtertechnologien verwendet werden. Einzelne Portale führen solche Prüfungen bereits durch.

2. Bewertungen werden zum Teil durch die kostenlose Überlassung eines Produkts für einen Test oder durch andere Anreize initiiert. Solche Bewertungen können in der Regel durchaus einen Nutzen für die Verbraucher haben, sie müssen aber insbesondere auf Handelsplattformen als solche gekennzeichnet sein, damit der Verbraucher die Bewertung richtig einordnen kann.

3. Auf einigen Portalen führen die existierenden Bewertungssysteme zu einer verzerrten Darstellung des tatsächlichen Meinungsbildes. Dies kann bspw. dadurch geschehen, dass die Abgabe einer positiven Bewertung für den Nutzer technisch deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist als eine negative Bewertung. Auch bei nachträglichen Überprüfungen von Bewertungen kann es zu Verzerrungen kommen, da mehr negative als positive Bewertungen aufgrund von entsprechenden Beschwerden überprüft und entfernt werden. Abhilfe könnten hier verbesserte Bedingungen für die Prüfung der Authentizität der Bewertungen schaffen.

Autorin: Katharina Fentem