Supplier Code of Conduct - Lieferantenkodex

Stand: 26. Januar 2024

 

Präambel

Im Jahr 2000 gegründet, ist idealo (1) einer der führenden Preisvergleiche für Produkte und Preise sowie für Reise- und Flugangebote in Europa. Auf idealo können Nutzer:innen mehr als 500 Millionen Angebote vergleichen. Gemeinsam mit unseren Tochtergesellschaften Comparado und Ladenzeile verfolgen wir unseren Purpose, den positiven Wandel im E-Commerce-Markt voranzubringen. Seit 2006 gehört idealo zur Axel Springer SE.

Als Unternehmen wollen wir (2) die Voraussetzungen dafür schaffen, dass gutes Handeln und gute Entscheidungen möglich werden: beim Konsum, beim Klimaschutz, bei sozialem Engagement – wo immer es darum geht, verantwortungsvoll und ehrlich, tolerant und transparent zu sein. Das streben wir als unabhängige Vergleichsplattform gegenüber unseren Nutzer:innen und als Arbeitgeber gegenüber unseren Mitarbeitenden an. Aktuelle Informationen dazu finden sich auf unserer Website unter Nachhaltigkeit.

Wir  achten die Werte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und bekennen uns zu guter Corporate Governance. Wir verpflichten uns zur Einhaltung international anerkannter sozialer Standards, insbesondere zum Schutz der im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz niedergelegten Rechtspositionen. Insbesondere dienen dabei der UN Global Compact sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als Basis. Außerdem unterstützen wir die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und bemühen uns, diese in unsere eigenen Richtlinien und Prozesse einzubinden. Unser idealo Code of Conduct, der für alle Mitarbeitende gilt, ist Ausdruck dieses Bestrebens. Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir die Beachtung dieser Prinzipien. Um Menschen- und Arbeitsrechte sowie den Umweltschutz zu garantieren, verpflichten sich unsere Lieferanten zum Schutz der im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz niedergelegten Rechtspositionen. Unsere Mindestanforderungen an unsere Geschäftspartner legen wir mit diesem Supplier Code of Conduct offen. Eine einwandfreie Umsetzung und Beachtung unseres Supplier Code of Conduct betrachten wir als die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Sollten dessen Anforderungen über die lokal geltenden Gesetze und Vorschriften hinausgehen, so ist dieses Dokument verbindlich. Falls es Widersprüche zwischen dem idealo Supplier Code of Conduct und den lokalen gesetzlichen Bestimmungen gibt, so haben unsere Geschäftspartner uns darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Unsere Geschäftspartner im Sinne des idealo Supplier Code of Conduct sind alle Dritten, die für, im Namen von oder gemeinsam mit idealo tätig werden. Dazu zählen u.a. Lieferanten, Vertriebspartner, Berater:innen, Makler:innen, Subunternehmer, Handelsvertreter und freie Mitarbeitende.

 

1) idealo  bedeutet in diesem Verhaltenskodex stets die idealo internet GmbH und alle von ihr kontrollierten Gesellschaften, insbesondere Comparado GmbH und Ladenzeile GmbH

2) Wir bedeutet stets sämtliche Mitarbeitende, Führungskräfte und Mitglieder geschäftsführender Organe von idealo und alle kontrollierten Gesellschaften. Wir verwenden wertschätzende und gendergerechte Sprache, die alle Geschlechtsidentitäten einbeziehen, außer dies ist explizit kenntlich gemacht. Für nicht individuell benannte Gruppen wie „Lieferanten“ oder „Partner“ wird das generische Maskulinum verwendet.

 

Soziale Verantwortung

Menschenrechte

Unsere Geschäftspartner achten die Würde jedes Menschen

Genauso wie wir bei idealo respektieren und unterstützen unsere Geschäftspartner die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und unterstreichen, dass jeder Mensch ohne Ausnahme Anspruch auf die in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte verkündeten Rechte und Freiheiten hat. Sie stellen sicher, dass hohe menschenrechtliche Standards innerhalb ihres Unternehmens, aber auch mit ihren direkten Lieferanten gelten.

Toleranz gegenüber Andersdenkenden und das Bekenntnis zu den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien sind die Basis unserer Zusammenarbeit.

 

Umgang Miteinander

Unsere Geschäftspartner schaffen ein von Respekt geprägtes Arbeitsumfeld - Diskriminierung und Belästigung haben keinen Platz

Unsere Geschäftspartner dulden keinerlei Diskriminierung. Alle haben die gleichen Chancen sich zu entfalten und weiterzuentwickeln. Insbesondere nationale und ethnische Abstammung, soziale Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexuelle Orientierung, Alter, Geschlecht, politische Meinung, Religion oder Weltanschauung und Familienstand spielen hierbei keine Rolle.

Unsere Geschäftspartner treten für ein vertrauensvolles und respektvolles Arbeitsumfeld ein und dulden keine sexuelle, diskriminierende oder andere Form von Belästigung, Mobbing oder Einschüchterungen am Arbeitsplatz.

 

Schutz von Kindern

Unsere Geschäftspartner setzen sich für die effektive Abschaffung von Kinderarbeit ein

Unsere Geschäftspartner beschäftigen keine Kinder oder Jugendlichen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen. Handelt es sich um eine zulässige Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, achten unsere Geschäftspartner darauf, dass eine solche Beschäftigung ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung nicht abträglich ist. Ihre Sicherheit und Gesundheit müssen durch geeignete Maßnahmen geschützt werden.

 

Faire Arbeitsbedingungen

Unsere Geschäftspartner gewährleisten faire Arbeitsbedingungen

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern rechtstreues Verhalten und die Beachtung angemessener sozialer und rechtlicher Standards.

Löhne und Gehälter sowie gewährte Sozialleistungen entsprechen mindestens den jeweiligen nationalen gesetzlichen Mindestnormen oder liegen darüber. Die Arbeitszeiten müssen auch bei unseren Geschäftspartnern mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation entsprechen. Unsere Geschäftspartner stellen sicher, dass keine Ungleichbehandlung vorliegt. Eine Ungleichbehandlung liegt insbesondere vor, wenn für gleichwertige Arbeit ein ungleiches Entgelt gezahlt wird.

Weiter achten unsere Geschäftspartner das Recht der Mitarbeitenden, eine Mitarbeitendenvertretung zu bilden bzw. dieser beizutreten und in ihr aktiv zu sein. Die Wahrnehmung dieser Rechte darf nicht zu Diskriminierungen oder Vergeltungsmaßnahmen für die Arbeitnehmenden führen.

Jegliche Form von Zwangsarbeit, d.h. jede Arbeit, die von einer Person gegen ihren Willen und unter Androhung einer Strafe verlangt wird, sowie Formen der modernen Sklaverei und des Menschenhandels, wird von unseren Geschäftspartnern strikt abgelehnt. Alle Beschäftigten haben die Freiheit, ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen.

 

Arbeitssicherheit

Unsere Geschäftspartner sorgen für Gesundheit am Arbeitsplatz

Unsere Geschäftspartner treffen an allen Arbeitsplätzen die erforderlichen Maßnahmen, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen, sei es physisch oder psychisch, zu vermeiden. Dies geschieht unter anderem durch angemessene Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel.

Werden zum Schutz eines unternehmerischen Projektes private oder öffentliche Sicherheitskräfte beschäftigt, müssen unsere Geschäftspartner durch Unterweisung und Kontrolle gewährleisten, dass die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer gewahrt werden. Insbesondere bedeutet dies ein Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sowie der Verletzung von Leib und Leben. Ferner darf die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit nicht beeinträchtigt werden.

 

Daten & IT

Datenschutz

Unsere Geschäftspartner schützen Daten

Das Datenschutzrecht schützt die personenbezogenen Daten (z. B. Name, E-Mail- Adresse, Kontodaten, Kundennummer, Adresse, Geburtsdatum) und damit die Persönlichkeitsrechte von Kund:innen, Nutzer:innen, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden. Alle Beteiligten haben mit diesen Daten verantwortlich umzugehen und die Vorgaben zum Datenschutz sowie die dort festgelegten Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten. Dabei achten unsere Geschäftspartner bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung personenbezogener Daten von Mitarbeitenden, Kund:innen oder anderen Dritten, auf größte Sorgfalt und strenge Vertraulichkeit, sowie auf die Einhaltung geltender Gesetze und Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit.

Detailliertere Regelungen zu datenschutzrechtlichen Anforderungen finden sich auch in den Vereinbarungen mit unseren Lieferanten.

 

Informationssicherheit

Unsere Geschäftspartner gehen verantwortungsvoll mit Cyberrisiken um

Eine verlässliche Informationssicherheit ist entscheidend für das Vertrauen, das wir in unsere Geschäftspartner setzen. Die von uns bereitgestellten und verarbeiteten Daten stellen bedeutsame Werte dar. Gleichzeitig lassen sie sich leicht verbreiten und vervielfältigen. Um diese Daten vor Cyberrisiken wie Zerstörung, Diebstahl, unbefugtem Zugriff, unautorisierter Offenlegung oder sonstigem Missbrauch angemessen zu schützen, trifft jeder unserer Geschäftspartner geeignete Sicherheitsvorkehrungen und informiert betroffene Parteien zeitnah über etwaige Cyberangriffe. Weitere konkrete Anforderungen definieren wir vertraglich direkt mit unseren Lieferanten.

 

Einhaltung von Gesetzen

Korruptionsprävention

Gute Geschäfte sind wichtig – aber nicht um jeden Preis

Unsere Geschäftspartner bestechen nicht und lassen sich nicht bestechen, weder im Umgang mit Amtsträger:innen noch im geschäftlichen Umgang. Sie treffen geschäftliche Entscheidungen aus objektiven und nachvollziehbaren Gründen im Unternehmensinteresse und vermeiden bereits den bloßen Anschein einer unangemessenen Beeinflussung, zum Beispiel durch Zuwendungen oder sonstige Vorteile. Gegenüber Partnern und Geschäftskontakten verhalten sich unsere Geschäftspartner fair, korrekt und transparent.

Unsere Geschäftspartner nehmen keine Geschenke oder andere Zuwendungen (z.B. Einladungen) an, die sie in ihren Entscheidungen unangemessen beeinflussen könnten. Umgekehrt bieten sie auch keine Zuwendungen an, um ihre Geschäftspartner oder andere Kontakte unangemessen zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

 

Kartellrecht

Freie Marktwirtschaft und fairer Wettbewerb sind die Eckpfeiler unserer Wirtschaft

Die Förderung eines funktionierenden und ungehinderten Wettbewerbs ist für uns selbstverständlich. Daher halten sich unsere Geschäftspartner an das Kartellrecht. Sie treffen keine Absprachen und tätigen keinerlei sonstige Abstimmungen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder sonstigen Unternehmen, die den fairen Wettbewerb beeinträchtigen. Insbesondere treffen sie keine Absprachen über Preise, die Aufteilung von Märkten (z. B. nach Verkaufsgebieten, Kund:innen oder Produkten) oder sonstiges Marktverhalten und Unternehmensstrategien. Unsere Geschäftspartner rufen nicht unlauter zum Boykott auf und achten darauf, keine wettbewerbswidrigen Diskriminierungen vorzunehmen – und zwar weder beim Verkauf noch beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen.

 

Interessenkonflikte

Unsere Geschäftspartner melden mögliche oder tatsächliche Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können dazu führen, dass geschäftliche Entscheidungen nicht mehr unbefangen getroffen werden. Deswegen sind unsere Geschäftspartner dazu verpflichtet, mögliche oder tatsächliche Interessenkonflikte rechtzeitig offen zu legen und diese umgehend zu lösen.

 

Außenwirtschaftsrecht & Geldwäsche

Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche wird kein Vorschub geleistet

Unsere Geschäftspartner beachten alle einschlägigen Wirtschaftssanktionen und halten sich an alle außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen. Geschäfte mit Personen, Unternehmen oder Organisationen, die mit Terrorismus oder Drogenhandel in Verbindung gebracht werden oder deren Finanzmittel aus kriminellen Handlungen stammen, werden nicht geduldet.

 

Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Unserer Geschäftspartner schützen geschäftliche Geheimnisse

Unsere Geschäftspartner stellen sicher, dass alle Informationen und Unterlagen, die nicht für die Offenlegung gegenüber Dritten geeignet oder bestimmt sind, streng vertraulich behandelt werden und vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.

 

Insiderhandel

Insiderinformationen werden nicht zum eigenen Vorteil ausgenutzt

Aus einer Zusammenarbeit zwischen idealo und unseren Geschäftspartnern können sich wichtige Informationen für den Kapitalmarkt ergeben. Wer als unser Geschäftspartner über vertrauliche Informationen verfügt, die im Fall ihres öffentlichen Bekanntwerdens geeignet wären, den Kurs von Wertpapieren, die sich auf idealo oder eines seiner Beteiligungsunternehmen oder den betreffenden Geschäftspartner selbst beziehen, erheblich zu beeinflussen (sog. „Insiderinformationen“), kauft oder verkauft diese Wertpapiere nicht und gibt diese Informationen nicht unbefugt weiter.

 

Klima & Umwelt

Klimaschutz

Der Umwelt verpflichtet

idealo hat sich ambitionierte Ziele für den Klimaschutz gesetzt. Wir wollen bis 2045 unseren CO2-Fußabdruck auf Net Zero reduzieren. Der Schutz der Umwelt ist ein zentraler Unternehmenswert für uns.

Unsere Geschäftspartner sollen sich auch Ziele setzen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um Umweltrisiken zu vermeiden bzw. zu mindern. In allen Phasen der Produktion achten unsere Geschäftspartner darauf, dass ein optimaler Umweltschutz durch Vermeidung, Reduktion und Wiederverwendbarkeit gewährleistet wird. Wir erwarten, dass angemessene Anstrengungen unternommen werden, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren.

Wir gehen sparsam mit natürlichen Ressourcen um und fördern einen nachhaltigen Umgang mit diesen. Unser Wunsch ist es, die Belastungen von Mensch und Natur bei unserer Arbeit so gering wie möglich zu halten. Diese Haltung erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern. Land, Wälder und Gewässer, die als Lebensgrundlage einer Person dienen, dürfen zum Zweck des Erwerbs, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung nicht widerrechtlich zwangsgeräumt oder entzogen werden.

Unsere Geschäftspartner vermeiden schädliche Bodenveränderungen, Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, schädliche Lärmemissionen und übermäßigen Wasserverbrauch, welche die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigen, den Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu sanitären Einrichtungen verwehren bzw. erschweren oder zerstören oder die Gesundheit schädigen. Sie halten sich insbesondere an das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber, das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe und das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.

 

Umsetzung

Verantwortung unserer Geschäftspartner

Wir machen den idealo Supplier Code of Conduct zum Bestandteil der vertraglichen Absprachen mit unseren Geschäftspartnern. Unsere Geschäftspartner gewährleisten die Umsetzung und Einhaltung unseres Supplier Code of Conduct im Vertragsverhältnis zu uns. In diesem Zusammenhang geben unsere Geschäftspartner den Supplier Code of Conduct an alle Mitarbeiter weiter, die für uns tätig sind und wirken auf die Einhaltung hin. Wir sehen unsere Geschäftspartner außerdem in der Pflicht, diese Regelungen auch an ihre Geschäftspartner, die sie in Bezug auf ihre Tätigkeit für idealo einsetzen und beauftragen (z.B. als Subunternehmer), weiterzugeben und auf deren Einhaltung hinzuwirken.

Wir behalten uns die Prüfung der Einhaltung des Supplier Code of Conduct vor. Hierfür haben unsere Geschäftspartner Auskunft auf Anfragen zu geben, und bei Bedarf oder bei erkannten Risiken seitens idealo aktiv bei der Erarbeitung von Abhilfemaßnahmen mitzuwirken. Unsere Geschäftspartner gewähren erforderlichenfalls zum Zwecke der jeweiligen Prüfung Einblick in Dokumentationen und Betriebsabläufe.

Im Falle einer Nichteinhaltung sind unsere Geschäftspartner verpflichtet, unverzüglich und eigenständig notwendige Abhilfemaßnahmen einzuleiten.

 

Meldung und Umgang mit Compliance-Verstößen

Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und sonstige Regelungen müssen rechtzeitig erkannt werden, um Schaden von idealo sowie unseren Geschäftspartnern abzuwenden und ein faires sowie vertrauensvolles Miteinander zu sichern. Erlangen unsere Geschäftspartner von einem Verstoß gegen diesen Supplier Code of Conduct Kenntnis, so haben sie dies unverzüglich idealo zu melden. Bei nachfolgenden Aufklärungsmaßnahmen wirken sie mit.

idealo erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie ihren Mitarbeitenden ermöglichen, Missstände und Bedenken vorzubringen, ohne Nachteile oder gar Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.

Bei idealo haben Mitarbeitende sowie externe Personen die Möglichkeit, eine Meldung – auch anonym – über unser elektronisches Hinweisgebersystem abzugeben. Betreut wird das elektronische Hinweisgebersystem von Mitarbeitenden aus dem idealo Compliance-Team. Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen den idealo Supplier Code of Conduct und/oder anwendbare Gesetze, erfolgt eine Aufklärung durch den betreffenden Geschäftspartner bzw. wirken der Geschäftspartner bei Aufklärungsmaßnahmen seitens idealo mit. Mögliche Reaktionen auf festgestellte Verstöße (nicht abschließend) sind die Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bis hin zu Vertragskündigungen. idealo behält sich das Recht vor, falls es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen unseren Supplier Code of Conduct kommt, die Geschäftsbeziehung unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen zu beenden.

 

Kontakt

Compliance Officer

Bernd Klauer
compliance@idealo.de