Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Bewerbung von Angeboten der Online-Shops auf idealo-Seiten

 

Stand: 31. August 2023 

 

Präambel 

  1. Der Vertragspartner vertreibt Waren bzw. Dienstleistungen über seinen Internetdienst, der gesondert zwischen den Parteien benannt wird, (nachfolgend auch „Online-Shop“) an Kunden.  
  2. Gegenstand des Unternehmens der idealo internet GmbH (nachfolgend: „idealo“) ist das Betreiben von Produkt- und Preisvergleichen zu Waren und Dienstleistungen im Internet. Auf www.idealo.de und auf Partnerseiten einschließlich mobiler Anwendungen und mittels E-Mail-Nachrichten (nachfolgend jeweils und auch zusammengefasst: „idealo-Seiten“) können potentielle Erwerber (nachfolgend „Kunden“) Informationen über im Internet von Dritten angebotene Waren und Dienstleistungen erhalten (nachfolgend: „Listung“ oder “Bewerbung”).  

 

§ 1 Vertragsgegenstand 

  1. idealo bewirbt Angebote des Vertragspartners auf idealo-Seiten durch Listung. Bei der Listung setzt idealo Links auf die vom Vertragspartner genannte URL des Online-Shops. Der Erwerbsvorgang findet direkt und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner statt.  
  2. Eine bestimmte Funktionalität oder Verfügbarkeit der idealo-Seiten schuldet idealo nicht. Die das Ranking der Angebote bestimmenden aktuellen Hauptparameter sowie die Gründe für die relative Gewichtung dieser Hauptparameter gegenüber anderen Parametern können unter https://www.idealo.de/aktion/ranking eingesehen werden. 

 

§ 2 Vergütung 

Der Vertragspartner zahlt idealo eine Vergütung für die Bewerbung: Als Vergütung für die Listung auf idealo-Seiten ein Entgelt für jeden von idealo an den Vertragspartner vermittelten Besuch seiner Webseiten (nachfolgend „Klick“). Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Kooperationsvertrag zwischen dem Vertragspartner und idealo. 

 

§ 3 Pflichten des Vertragspartners 

  1. Der Vertragspartner darf seine Angebote nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, unter Beachtung dieser AGB und der idealo-Richtlinien, idealo zur Verfügung stellen. Insbesondere darf er weder irreführend für seine Produkte und Dienstleistungen werben, noch darf er urheberrechts-, markenrechts- oder sonstige rechtsverletzende Angebote an idealo übermitteln. Namentlich müssen Angaben zu Kosten des Zahlungsmittels und des Versandes in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften an idealo übermittelt werden. 
  2. Der Vertragspartner erledigt alle mit der Nutzung des Online-Shops zusammenhängenden Leistungen selbständig und in eigener Verantwortung.  
  3. Der Vertragspartner bietet den Kunden als Zahlungsmöglichkeiten nicht ausschließlich die Zahlung per Vorkasse an, sondern mindestens eine andere gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit (z. B. per Kreditkarte, auf Rechnung oder per Lastschrift).  
  4. Die vom Vertragspartner den Kunden insgesamt berechneten inländischen Versandkosten (inklusive Kosten des Zahlungsmittels) betragen pro Produkt maximal bei Kleingeräten EUR 15,00 und bei Großgeräten EUR 50,00 jeweils inklusive einer eventuellen Nachnahme-, Versicherungs- oder sonstigen zusätzlich zum Kaufpreis berechneten Transaktionsgebühr. Höhere Versandkosten sind nur im Ausnahmefall einer Lieferung durch Spedition zulässig.  
  5. Der Vertragspartner garantiert, dass er die Artikel gemäß den für die jeweilige Bestellung anwendbaren Bedingungen beschaffen, verkaufen und versenden kann und wird. Sollte es zu Reklamationen, Retouren o.ä. kommen wird er diese ordnungsgemäß abwickeln.  
  6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Kundendaten nur im Rahmen der wirksamen Einwilligung des Kunden und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten. 

 

§ 4 Abrechnung und Fälligkeit 

  1. idealo erstellt monatlich eine Aufstellung (Reporting) über die Leistungen und berechnet die sich hieraus gemäß § 2 ergebende Vergütung zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer (sofern anwendbar). Das Reporting ist für den Vertragspartner abrufbar. 
  2. Die Ermittlung der zu vergütenden Bewerbungen erfolgt ausschließlich durch idealo. Der Vertragspartner hat das Recht, bei Bedarf einmal jährlich die für die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der ermittelten Bewerbungen und der Abrechnungen notwendigen Unterlagen und Nachweise bei idealo zu prüfen und sich zur Verfügung stellen zu lassen. Dieses Recht bezieht sich nur auf solche Rechnungen, die dem Vertragspartner in den letzten 15 Monaten vor der Prüfung von idealo gestellt wurden. Die Kontrollen müssen rechtzeitig, d. h. mit angemessener Vorlaufzeit, angekündigt werden und innerhalb der normalen Betriebszeiten von idealo erfolgen. Vor dem Hintergrund vertraulicher Unterlagen und Informationen kann diese Prüfung nur in den Geschäftsräumen von idealo und nur durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer oder eine andere sachverständige Person erfolgen, die von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (zusammenfassend „Prüfer“). Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, sind zu beachten. Der tätige Prüfer wird nur die für die Abrechnung an den Vertragspartner erforderlichen Daten und Ergebnisse an den Vertragspartner übermitteln. Sollte bei der Prüfung durch den Prüfer eine durch idealo zu vertretende Abweichung zum Nachteil des Vertragspartners von mehr als fünf Prozent festgestellt werden, so hat idealo die angemessenen Prüfkosten zu tragen und andernfalls der Vertragspartner. 
  3. Wenn der Rechnungsbetrag netto EUR 20,00 unterschreitet, kann idealo nach eigenem Ermessen die Rechnung erst ausstellen, wenn die Vergütung diesen Wert insgesamt erstmals übersteigt. idealo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Rechnung im pdf-Format per E-Mail an die hierfür vorgesehene E-Mail-Adresse des Vertragspartners zu versenden. 
  4. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Kosten für Zahlungen einschließlich etwaiger Rückzahlungen trägt der Vertragspartner entsprechend seiner Vereinbarungen mit den Zahlungsmitteldienstleistern. 
  5. idealo ist berechtigt, anstelle monatlicher auch zweiwöchentliche Abrechnungen vorzunehmen. 
  6. Mahnungen können von idealo wirksam in Textform an die hierfür angegebene E-Mail-Adresse des Vertragspartners versendet werden. 

 

§ 5 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Vertragspartners 

  1. Damit die von idealo den Kunden angezeigten Angebote des Vertragspartners stets aktuell sind, ist der Vertragspartner verpflichtet, idealo alle für die Bewerbung nötigen und die rechtlich/wirtschaftlich gebotenen Informationen, Dokumente in der von idealo angeforderten Frequenz und Format zur Verfügung zu stellen. Bereitstellungsort und Gliederung der übermittelten Informationen erfolgt anhand der Vorgaben von idealo. 
  2. idealo kann auf Wunsch des Vertragspartners die Bewerbung dessen Angebots unterbrechen (nachfolgend: De-Listing). Der Vertragspartner kann dies ausschließlich durch Hinweis an mail@idealo.de (Vertragspartner für den österreichischen Markt, die auf www.idealo.at Angebote listen, wenden sich an mail@idealo.at) zum nächsten Werktag erbitten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Insbesondere das Leeren oder Löschen seiner CSV-Datei führt nicht zum De-Listing. 
  3. Der Vertragspartner gestattet, dass er um die Bewertungen der Dienste von idealo und zur Markt- und Meinungsforschung gebeten wird. Alle Umfrageergebnisse werden ohne Personenbezug verarbeitet und genutzt. Der Datenverwendung kann der Vertragspartner jederzeit widersprechen. 

 

§ 6 Nutzungsrechte 

  1. Der Vertragspartner stellt idealo Texte, Logos, Marken, Produktbilder, Videos und andere schriftliche oder graphische Darstellungen, die der Kennzeichnung des Vertragspartners oder seines Angebots dienen, (nachfolgend jeweils und auch zusammengefasst: „Content“) in bester dem Vertragspartner verfügbarer Auflösung zur Verfügung und räumt idealo hieran, insbesondere bezüglich sämtlicher bestehender gewerblicher Schutzrechte, das einfache, unentgeltliche, widerrufliche, sowie räumlich und zeitlich nicht beschränkte Nutzungsrecht ein (inklusive des Bearbeitungsrechts, soweit die Bearbeitung und Umgestaltung unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes erfolgt). Sofern der Vertragspartner nicht widerspricht, kann idealo auch Content von den Internetseiten des Online-Shops beziehen. idealo ist nicht verpflichtet, einen Autor zu nennen. Der Umfang und Inhalt der Nutzungsrechte ist auf das beschränkt, was für den Betrieb der idealo-Seiten und die Bewerbung des Online-Shops, seines Angebotes und der idealo-Seiten zweckmäßig ist. 
  2. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, von idealo gespeicherten Content, Inhalte der idealo-Seiten sowie Angebotsdaten (nachfolgend jeweils „idealo-Content“), der nicht vom Vertragspartner übermittelt wurde, zu kopieren oder auszulesen (bspw. zu scrapen) bzw. idealo-Content von Dritten zu beziehen. 

 

§ 7 Bewertungen von Kunden 

  1. idealo ist berechtigt, positive und kritische Bewertungen von Kunden über die Auftragsabwicklung des Online-Shops ohne nähere Nachprüfung ihrer inhaltlichen Richtigkeit zu veröffentlichen, allerdings nur solange der Vertragspartner nicht zur Überzeugung von idealo nachweist, dass der geäußerte Sachverhalt inhaltlich unrichtig ist. 
  2. Der Vertragspartner soll in seiner E-Mail-Kommunikation mit den Kunden und auf den Internetseiten des Online-Shops in gesetzlich zulässiger Weise auf die Möglichkeit der Abgabe von Bewertungen auf idealo-Seiten hinweisen. Der Vertragspartner nimmt keinen Einfluss auf den Inhalt der Bewertungen seiner Kunden und wird selbst keine Bewertungen verfassen. 

 

§ 8 Vertragslaufzeit, einschränkende Maßnahmen und Kündigung 

  1. Der Kooperationsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Kalendertagen jederzeit ordentlich gekündigt werden. 

  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, beispielsweise bei wiederholtem Vertragsverstoß der jeweils anderen Partei, bleibt unberührt. Jede Partei kann der jeweils anderen Vertragspartei fristlos kündigen, sofern Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der kündigenden Vertragspartei unter Berücksichtigung des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. 

  3. Eine Kündigung bedarf der Textform (E-Mail, Fax, Brief). Es genügt jeweils eine entsprechende E-Mail an mail@idealo.de (Vertragspartner für den österreichischen Markt, die auf www.idealo.at Angebote listen, verwenden bitte mail@idealo.at)  bzw. den vom Vertragspartner angegebenen operativen Ansprechpartner.  

  4. Vorbehaltlich Ziff. 5 kann idealo gegenüber dem Vertragspartner die folgenden Maßnahmen („einschränkende Maßnahmen“) ergreifen: 

    a. Verzögerung der Veröffentlichung von Angeboten, Bewertungen und sonstigen Inhalten
    b. Ablehnung der Veröffentlichung oder Löschung von Angeboten, Bewertungen oder sonstigen Inhalten 
    c. Verwarnung 
    d. Vorübergehendes Ausblenden von Angeboten 
    e. Zeitweilige Suspendierung von der Nutzung der idealo-Dienste 
    f. Sonstige Einschränkung der Nutzung der idealo-Dienste 

  5. Voraussetzung für die Verhängung einer einschränkenden Maßnahme nach Ziffer 4 sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Vertragspartner gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, die idealo-AGB, die idealo-Richtlinien oder Rechte Dritter (beispielsweise eingebundener Zahlungsdienstleister) verstößt oder sonst ein berechtigtes Interesse an der einschränkenden Maßnahme besteht.  

  6. Ein berechtigtes Interesse kann sich dabei insbesondere aus den folgenden Gründen ergeben: 

    a. Bei Belästigung, Beleidigung, Bedrohung oder sonstigen Eingriffen in die Rechte des Endkunden, anderer Online-Shops und/oder idealo (inkl. verbundener Unternehmen) durch den Vertragspartner 
    b. Bei mindestens 5 Beschwerden oder negativen Bewertungen pro Quartal durch die Endkunden 
    c. Betrugsbekämpfung (zum Schutz der Nutzer, Online-Shops und/oder idealo vor betrügerischen Aktivitäten) 
    d. Reputationsschutz (u.a. polemische Äußerungen oder Behauptung unwahrer Tatsachen zum Nachteil von idealo) 
    e. Übermittlung von Angeboten, die nicht den einschlägigen Gesetzen oder idealo-Richtlinien entsprechen 
    f. Vertragspartner erteilt eine geforderte Einzugsermächtigung nicht oder widerruft eine bestehende Einzugsermächtigung 
    g. Zahlungsverzug des Vertragspartners 

    Bei der Entscheidung über die Verhängung einer einschränkenden Maßnahme berücksichtigt idealo die berechtigten Interessen des Vertragspartners.  

  7. idealo wird jede Kündigung und/oder einschränkende Maßnahme begründen. Mögliche Gründe für die Verhängung einer ordentlichen Kündigung nach Ziff. 1 und/oder einer einschränkenden Maßnahme nach Ziff. 4 ergeben sich aus Ziff. 5. Eine ordentliche Kündigung kann darüber hinaus darauf beruhen, dass idealo und der Vertragspartner sich nicht auf die Höhe der Vergütung einigen.  Eine Begründung erfolgt jedoch nicht, solange es Anlass für die Annahme gibt, dass diese die effektive Bekämpfung von unrechtmäßigen Aktivitäten behindern würde oder aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung unterbleiben muss oder kann. 

  8. Verhängt idealo eine einschränkende Maßnahme nach Ziff. 4 oder erklärt die Kündigung, hat der Vertragspartner die Möglichkeit, den zugrunde liegenden Sachverhalt und seine Beurteilung im Rahmen von idealos internem Beschwerdemanagementverfahrens zu klären (vgl. § 14.5 dieser idealo-AGB). 
     

§ 9 Haftung 

  1. Beide Parteien betreiben ihre Internetdienste (idealo-Seiten bzw. Online-Shop) unabhängig voneinander und sind für sie technisch, inhaltlich und rechtlich allein verantwortlich. 
  2. idealo übernimmt keine Gewähr für das Verhalten der Kunden. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für durch Kunden beim Vertragspartner verursachte Schäden. Desgleichen übernimmt idealo keine Gewähr für einen bestimmten durch Besucher der idealo-Seiten herbeizuführenden Umsatz oder Erfolg. 
  3. Der Vertragspartner stellt idealo von allen Ansprüchen Dritter frei, die insbesondere wegen der graphischen, inhaltlichen oder technischen Gestaltung der Webseiten des Online-Shops und der darauf angebotenen bzw. nicht angebotenen Produkte, Dienstleistungen, Informationen und sonstigen Leistungen, erhoben werden. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter, die ihren Grund in der Verwendung der vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen, namentlich des Contents, durch idealo haben. Der Vertragspartner hat idealo jederzeit von einer Haftung für eine Verletzung einer Vertragspflicht, Zusicherung oder Gewährleistung, die der Vertragspartner im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses (insbesondere im Rahmen der Auftragsabwicklung) gegenüber einem Dritten übernommen hat, freizustellen. Dies gilt jeweils nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Vertragspartner nicht zu vertreten ist. 
  4. Sollten sich Kunden gegenüber idealo auf Konditionen des Online-Shops berufen, die der Online-Shop idealo übermittelte, aber dennoch gegenüber dem Kunden nicht für wirksam erachtet (beispielsweise eine Übernahme von Rücksendekosten), darf idealo die Konditionen anstelle des Online-Shops gegenüber den Kunden erfüllen. Der Vertragspartner wird idealo hieraus entstandene Kosten erstatten. 
  5. idealo haftet – gleich aus welchem Rechtsgrunde – nur 

    a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, 
    b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), bei Verzug und Unmöglichkeit, wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
    c. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. 

 

§ 10 Geheimhaltungsvereinbarung 

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Dies betrifft insbesondere Informationen über die Geschäfte, Geschäftsabläufe, Preisstrukturen, Abschlüsse, finanzielle oder vertragliche Vereinbarungen, den Inhalt dieses Vertrages und die von idealo verwendeten Verfahren und Programme. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass eine Information über die Arbeitsweise einer Vertragspartei, die die jeweils andere Vertragspartei im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, geheim zu halten ist. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Kooperationsvertrages fort. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

    a. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

    b. die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

    c. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. 
     
  2. Die Vertragsparteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrages entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern ihres Unternehmens und Mitarbeitern mit idealo nach § 15 Aktiengesetz verbundener Unternehmen die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrages kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. Die Vertragsparteien verpflichten sich außerdem dazu, Vorkehrungen zu treffen, die den Zugriff Dritter auf die geheim zu haltenden Informationen verhindern. 

  3. Jeder schuldhafte Verstoß gegen die Regelung nach § 10.1 und § 10.2 zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 (Euro Eintausend) nach sich. Weitergehende Ansprüche der verletzten Partei bleiben davon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. 

 

§ 11 Anpassung nach Verbraucherpreisindex 

  1. Ändert sich der von dem Statistischen Bundesamt monatlich veröffentlichte „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ (abrufbar unter www.destatis.de) gegenüber dem für den Monat der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages veröffentlichten Index um mindestens 5 Prozent, so ändert sich automatisch das vom Vertragspartner zu zahlende jeweils aktuelle Entgelt im gleichen Verhältnis und wird anschließend kaufmännisch auf 0,1 Eurocent gerundet. Die Änderung der Vergütung wird ab dem auf die Änderung folgenden Monat wirksam. 
  2. Bei jeder weiteren Indexänderung gegenüber der jeweils letzten Änderung der Vergütung ist diese Regelung entsprechend anwendbar. 

 

§ 12 Änderung der Vereinbarung 

  1. idealo behält sich vor, diese Vereinbarung bei Vorliegen wichtiger Gründe, insbesondere bei Änderung der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, zu ändern. Darüber hinaus behält sich idealo vor, weniger gewichtige Bestimmungen dieser Vereinbarung jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Eine Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt liegt z.B. bei einer Änderung von § 2 – Vergütung – oder von § 9 – Haftung – vor. 
  2. Die geänderten Bedingungen werden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform per E-Mail übermittelt. Wenn der Vertragspartner mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ein kostenfreies Kündigungsrecht in Textform zu. Die Kündigung wird 15 Tage nach Kündigungseingang bei idealo wirksam. Der Vertragspartner kann jederzeit entweder durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Frist gemäß § 13 Ziff. 2, Absatz 1 verzichten. Das Einstellen neuer Waren oder Dienstleistungen in den Online-Vermittlungsdiensten vor Ablauf der Frist ist als eindeutige bestätigende Handlung zu betrachten, durch die auf die Frist verzichtet wird, außer in den Fällen, in denen die angemessene und verhältnismäßige Frist mehr als 30 Tage beträgt, weil Vertragspartner aufgrund der Änderungen der AGB erhebliche technische Anpassungen an seinen Waren oder Dienstleistungen vornehmen muss. In diesen Fällen gilt das Einstellen neuer Waren und Dienstleistungen durch den Vertragspartner nicht automatisch als Verzicht auf die Frist. 

 

§ 13 Zugang und Nutzung von Daten 

  1. Im Zusammenhang mit der Verwendung des Dienstes erhält idealo Zugang zu verschiedenen Daten der Nutzer und des Vertragspartners. Dies beinhaltet Daten, die der Vertragspartner an idealo übermittelt, um dessen Angebote auf idealo-Seiten anzuzeigen (beispielsweise Artikelbeschreibungen oder Produktbilder), ferner personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO im Zusammenhang mit der Verwendung des Dienstes.

  2. Weitere Daten entstehen bei Verwendung des Dienstes oder werden von idealo bei Verwendung des Dienstes generiert. Hierzu gehören beispielsweise Daten zur Kommunikation, zur Analyse der Aufrufe des Angebots, der Klick- und Bestellstatistik oder auch Kundenbewertungen.

  3. Im Rahmen der Verwendung unseres Dienstes und zur Abrechnung mit dem Vertragspartner und zur Abwicklung unserer vertraglichen Leistungen erhält der Vertragspartner Zugang zu diesen Daten per E-Mail und/oder über sein Händlerkonto.

  4. Daten werden zudem an Dritte weitergegeben, soweit idealo rechtlich dazu verpflichtet ist oder dies für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist.

  5. Soweit idealo nicht aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen zur Aufbewahrung verpflichtet ist oder ein berechtigtes Interesse an der Aufbewahrung der Daten hat, löscht idealo die Daten nach Vertragsbeendigung.

  6. Der Vertragspartner hat ab Beendigung des Vertrages keinen Zugriff mehr auf ihm im Händlerkonto bereitgestellte Daten.

  7. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch idealo finden sich ferner in der Datenschutzerklärung. 

 

§ 14 Schlussbestimmungen 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.  
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die vorstehende Textformklausel. 
  4. Erfüllungsort ist Berlin. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses gilt Berlin, Ortsteil Mitte, als vereinbart, sofern der Vertragspartner Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist, keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Vereinbarung ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 
  5. idealo betreibt ein kostenfreies internes System für Beschwerden des Vertragspartners im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung, das via E-Mail unter beschwerdemanagement@idealo.de erreichbar ist und eine Bearbeitung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens sicherstellt. Vertragspartner für den österreichischen Markt, die auf www.idealo.at Angebote listen, können sich mit Beschwerden via E-Mail an beschwerdemanagement@idealo.at wenden.  idealo prüft jede Beschwerde sorgfältig und wird die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen ergreifen und den Vertragspartner hierüber bzw. über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informieren. 
  6. idealo arbeitet mit den hier (Mediation nach P2B-Verordnung - Bundesverband E-Commerce und Versandhandel bevh e.V.) aufgeführten durch den Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. empfohlenen Mediatoren zusammen, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Vertragspartnern zu erzielen. Das Mediationsverfahren kann mit Kosten für den Vertragspartner verbunden sein. Vor Einleitung eines solchen Verfahrens sollten Vertragspartner daher auch im Sinne einer schnellen Lösungsfindung versuchen, ihr Anliegen kostenfrei mit dem Beschwerdemanagement von idealo (siehe § 14. Ziff. 5 dieser idealo-AGB) zu klären.