Richtlinie zur Listung von Angeboten

Stand: 31. August 2023 

 

idealo (nachfolgend auch “Wir”) ermöglicht Ihnen als Vertragspartner die Listung Ihrer Angebote auf idealo-Seiten. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Angebote von Ihnen noch vor der Listung dieser Angebote auszusortieren, um unsere Endkunden zu schützen, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten oder um unsere idealo-Seiten ordnungsgemäß bereitstellen zu können.  

Um zu vermeiden, dass Ihre Angebote vor der Listung aussortiert werden, beachten Sie bitte die nachfolgenden Grundsätze.  

 

Ungewöhnlich niedrige Preise 

Zu Ihrem eigenen Schutz vor fehlerhaften Preisdarstellungen listet idealo bestimmte Angebote nicht, wenn für idealo Anhaltspunkte erkennbar sind, dass das Angebot eine fehlerhafte Preisangabe enthält. Um das Risiko zu verringern, kann idealo daher die Listung von Angeboten verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der idealo übermittelte Preis nicht mit dem Preis in ihrem Shop übereinstimmt (“Preisfehler”).  

 

Störung der Funktionsfähigkeit der idealo-Seiten 

idealo behält sich das Recht vor, Angebote nicht zu listen, wenn der Vertragspartner unverhältnismäßig große Datenmengen an idealo überträgt oder anderweitig die Funktionsfähigkeit der idealo-Seiten beeinträchtigt.  

 

Zur Betrugsbekämpfung 

Sollten für idealo Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie mit Ihrem Shop betrügerische Absichten verfolgen, kann idealo die Listung von Angeboten auf idealo-Seiten unterbinden. 

 

Aussetzung neuer Angebote zu Wartungszwecken und für Funktionalitätstests 

Die Listung von Angeboten kann vorübergehend zu Wartungszwecken und/oder aufgrund von Funktionalitätstests ausgesetzt sein. Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte und störungsfreie Listung der Angebote. 

 

Verbot der Listung bestimmter Angebote 

idealo behält sich das Recht vor, Angebote nicht zu listen, wenn diese gegen unsere idealo-Richtlinien verstoßen.  

 

Erstellen verschiedener Angebote für das identische Produkt 

Vertragspartner dürfen nicht mehrere Angebote für dasselbe Produkt einstellen, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich (E-Mail genügt) von idealo gestattet. idealo behält sich das Recht vor, zusätzliche Angebote nicht zu listen, wenn der Vertragspartner dort bereits ein Angebot platziert hat. Ihnen steht es hingegen frei, die Stückzahl Ihres bestehenden Angebots zu erhöhen. 

 

Überhöhte Bestell- und Versandgebühren 

Sie dürfen keine unverhältnismäßig hohen Bestellgebühren oder Versandkosten von Endkunden verlangen, um so beispielsweise einen niedrigeren Angebotspreis zu kreieren. idealo behält sich das Recht vor, Angebote mit ungewöhnlich hohen Bestell- und Versandgebühren nicht zu listen. 

 

Fehlende oder falsche Informationen zum Angebot 

Wenn Sie auf den idealo-Seiten Angebote listen möchten, müssen diese Angebote bestimmte Produkt- und Angebotsinformationen enthalten, damit idealo diese Angebote listen kann. Eine Übersicht über die von uns geforderten Pflichtattribute finden Sie in unserer Richtlinie zum CSV Feed Import und in der CSV-Beispieldatei.  

Zur Einschätzung einer fehlenden oder fehlerhaften Information zum Angebot führen insbesondere folgende Punkte: 

  • Angebots-URL führt nicht zum passenden Angebot in Ihrem Shop (“Online-Shop”) oder auf eine Seite mit einer Fehlermeldung. 

  • Die Struktur der Angebotsdatei ist technisch fehlerhaft und die Angebotsdaten können daher nicht importiert und aktualisiert werden. 

  • Der Online-Shop ist nicht erreichbar oder funktioniert nicht einwandfrei (Bestellungen sind nicht möglich). 

  • Die übermittelten Preise stimmen nicht mit den Preisen im Partnershop überein. 

  • Die Angebotsdatei kann nicht abgerufen werden, sodass die Angebotsaktualisierung nicht möglich ist. 

  • Die übermittelten Versand- und/oder Zahlartkosten stimmen nicht mit den entsprechenden Kosten im Online-Shop überein. 

 

Vom Vertragspartner gewünschte Filter 

Soweit Sie als Vertragspartner mit idealo vereinbaren, dass bestimmte Angebote von Ihnen herausgefiltert werden sollen, wird idealo diese Angebote vor Listung herausfiltern. 

 

Vom Vertragspartner gewünschte vollständige Aussetzung 

Soweit Sie als Vertragspartner mit idealo vereinbaren, dass alle Angebote von Ihnen ausgesetzt werden sollen, wird idealo neue Angebote vor der Listung herausfiltern, bis eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder im Falle einer zeitlich befristeten Aussetzung die Aussetzung beendet wird. Für eine solche Vereinbarung ist mindestens Textform (z. B. E-Mail) erforderlich.