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Überraschungspaket der Bundesregierung: Die Senkung der Mehrwertsteuer

24. Juni 2020

Die Bundesregierung hat ein Konjunkturpaket geschnürt, mit dem die Wirtschaft wieder angekurbelt werden soll. Dazu gehört auch ein vollkommen überraschender Bestandteil: die Senkung der Mehrwertsteuer. Nach aktuellen Plänen soll diese von 19 auf 16, beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent gesenkt werden.

Knappe Umsetzungszeit

Die Senkung der Mehrwertsteuer soll bereits ab dem 1. Juli ihre Wirkung entfalten und bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Wenige Tage vor dem Inkrafttreten passiert das Gesetz die letzte formale Hürde, was nichts anderes bedeutet, als: Wachsam sein, denn auch auf den letzten Metern können sich noch Dinge ändern.

Für Händler bedeutet die Änderung nach bisherigem Kenntnisstand, dass ab dem 1. Juli, Schlag null Uhr, die gesenkte Mehrwertsteuer im Shop angezeigt werden muss, sollte sie denn angezeigt werden.

Grundsätzlich besteht für den Online-Händler nämlich keine Pflicht zur Angabe der konkreten Höhe der Mehrwertsteuer im Online-Shop. Die Preisangabenverordnung schreibt lediglich vor, dass angegeben werden muss, ob sich der Preis inklusive der Steuer versteht. Wer die Steuer in der konkreten Höhe angibt, sollte aber den korrekten Wert angeben. Es ist zwar durchaus fraglich, ob eine zu hoch ausgewiesene Mehrwertsteuer wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann; allerdings kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass nicht doch Konkurrenten ihr Glück damit versuchen.

Lohnt sich der Aufwand?

Eine der häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Teil des Konjunkturpaketes kommt, ist die Frage, ob sich der Händler den Aufwand überhaupt machen muss. Dieser Aufwand scheint auf Plattformen zumindest einfacher umzusetzen zu sein, als im eigenen Shop.

Die Frage ist nicht unberechtigt, denn: Eine Pflicht, die Mehrwertsteuerersparnis an den Verbraucher durchzureichen, gibt es ohnehin nicht.

Zum einen steht natürlich das Thema Abmahnungen zumindest in der Theorie im Raum. Allerdings hat die Umstellung auch ganz praktische Gründe: Wer eine zu hohe Mehrwertsteuer ausweist, muss diese auch an das Finanzamt abführen. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, muss man außerdem damit rechnen, dass dieser die Rechnung korrigiert haben möchte.

Wer die Änderung nicht vornimmt, führt also mehr Steuern an das Finanzamt ab, als er eigentlich müsste.

Fragen über Fragen

Besonders der temporäre Faktor der Mehrwertsteuer wirft bei Händlern viele Fragen auf. Schließlich kommt so eine Maßnahme nicht alle Tage vor. Spannend ist zum Beispiel die Frage, inwiefern es möglich ist, die Mehrwertsteuer im Shop auf Grundlage eines generellen Rabattes zu lösen, ohne dabei große Anpassungen vorzunehmen. Diese und weitere Fragen klärt der Händlerbund in seinem FAQ zur Mehrwertsteuersenkung.

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Über die Autorin

Sandra May

"Sandra May schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding."