Corona-Virus: Fast 90 Prozent der Onlinehändler bereits von Auswirkungen betroffen

18. März 2020

Nahezu stündlich wird die Lage rund um das Corona-Virus weltweit dramatischer. Das Virus betrifft jedoch nicht nur das Privatleben, auch die Wirtschaft gerät zunehmend in eine gefährdete Situation - und damit auch der Onlinehandel.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) hat hierzu eine Umfrage unter 135 Mitgliedsunternehmen durchgeführt und das Ergebnis zeugt von Verunsicherung. 88,3 Prozent der Unternehmen gaben an, dass sie bereits aktuell (Stand 13.März 2020) direkt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen seien. 41 Prozent verzeichneten demnach bereits Nachfragerückgänge, mehr als 60 Prozent erwarten diese im Laufe des Jahres. Mit Umsatzeinbußen aufgrund von Lieferengpässen rechnen knapp 50 Prozent.

Aktuell hat die Corona-Pandemie laut der bevh-Mitgliedsunternehmen vor allem Auswirkungen hinsichtlich Lieferverzögerungen (59,8 Prozent), angekündigte Lieferverzögerungen oder -ausfällen (55,1 Prozent) und  Messeausfällen (55,1 Prozent).

Gerade für Onlinehändler ist die Teilnahme an Messe immens wichtig, daher empfehlen wir Ihnen, auf Alternativen wie an Onlinemessen und an Webinaren teilzunehmen.

Auch beim Thema Personal sind die Firmen verunsichert und bereits stark betroffen. Knapp die Hälfte der Befragten rechnen sogar mit temporären Schließungen von einzelnen Bereichen ihres Unternehmens. Bereits jetzt ist die Hälfte der Betriebe von einem höheren Krankenstand betroffen.

Für das Jahr 2020 erwarten die Onlinehändler erhebliche negative Folgen für ihr Unternehmen. 77 Prozent gehen davon aus, dass sie von Umsatzrückgängen betroffen sein werden. 54,8 Prozent befürchten die Absonderung von Mitarbeitern und knapp ein Drittel erwarten die Insolvenz von Lieferanten.

Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, sieht die Bundesregierung in der Pflicht, größere wirtschaftliche Schäden von Unternehmen abzuwenden: "In dem Fall, dass der Onlinehandel seiner Versorgungsaufgabe nicht mehr nachkommen kann, muss eine schnelle und unbürokratische Inanspruchnahme von Leistungen bei Kurzarbeit möglich sein. Finanzhilfen, insbesondere im Fall von Arbeitseinschränkungen, etwa durch Lohnfortzahlungen bei Quarantäne-Maßnahmen, müssen uneingeschränkt zugänglich sein. Des Weiteren sind Liquiditätshilfen, etwa durch zinsfreie Steuerstundungsmaßnahmen oder Einflussnahmen auf Banken und Bankenaufsichten im Hinblick auf Kreditlinien wünschenswert."

Katharina Fentem

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