Bewertungsrichtlinie

Stand: 16. Februar 2024

 

idealo bietet seinen Nutzenden auf den Vergleichsportalen einschließlich mobiler Anwendungen (Apps) teilweise an, sich über gelistete Anbieter zu äußern. Dies kann mittels Textbeiträgen sowie Sternen (im Folgenden zusammen „Bewertungen“) geschehen. Ein Stern stellt dabei die niedrigste und fünf Sterne die höchste Bewertung dar. Bewertungen sind für alle Nutzer und Anbieter des Vergleichsportals einsehbar. Die von einer Bewertung betroffenen Anbieter können auf die Bewertung antworten, indem sie einen Kommentar zu der Bewertung verfassen.

 

I. Allgemeines

1. Keine eigenen Bewertungen 

Die veröffentlichten Bewertungen und Kommentare stellen keine Äußerungen, Behauptungen und/oder Meinungen von idealo dar, insbesondere macht sich idealo diese Inhalte nicht zu eigen. 

2. Veröffentlichung und Verifizierung 

idealo prüft nicht, ob Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die bewertete Ware oder Dienstleistung des Anbieters tatsächlich genutzt oder erworben haben, es sei denn die jeweilige Bewertung ist als „verifizierte Meinung“ gekennzeichnet. Nähere Informationen zu diesem Verifizierungsprozess finden sich auf den jeweiligen Produktdetailseiten sowie unter https://www.idealo.de/aktion/reviews

3. Gesamtbewertungen 

idealo berechnet aus den einzelnen veröffentlichten Sterne-Bewertungen eine Gesamtbewertung. Diese ergibt sich wie folgt:  

Anbieter-Bewertungen: Die Gesamtbewertung eines Anbieters ergibt sich aus dem Durchschnittswert aller veröffentlichten Bewertungen der letzten 180 Tage. Falls ein Anbieter innerhalb der letzten 180 Tage weniger als 10 Bewertungen erhalten hat, so werden die 10 letzten Bewertungen zur Berechnung der Gesamtbewertung herangezogen. Services (Bestellvorgang, Lieferung/Verpackung, Service/Gewährleistung) können separat bewertet werden und haben keinen Einfluss auf die Gesamtbewertung des Anbieters. 

Produktbewertungen: Die Gesamtbewertung eines Produkts ergibt sich aus dem Durchschnittswert aller veröffentlichten Bewertungen. Dazu zählen auch Bewertungen, die Dritte idealo zur Verfügung stellen (z.B. Cimenio, Media Markt). 

II. Wer darf eine Bewertung abgeben?

Nutzende dürfen Bewertungen nur dann abgeben, wenn sie tatsächlich Kunden des zu bewertenden Anbieters sind oder waren. Sie dürfen insbesondere dann keine Bewertungen abgeben, wenn sie  

  • Inhaber des bewerteten Anbieters, Familienmitglieder des Inhabers oder Mitarbeitende des Anbieters sind oder 

  • vom Anbieter oder einem Beauftragten des Anbieters eine Gegenleistung für eine Bewertung erhalten oder in Aussicht gestellt bekommen haben. Dazu gehören u.a. Rabatte, Gutscheine, Geldleistungen, Geschenke, Treuepunkte und Empfehlungsprämien. 

III. Wie kann eine Bewertung abgegeben werden?

Die Bewertung von Anbietern ist über eine Schaltfläche auf der jeweiligen Anbieter-Seite möglich. 

Nutzende sind verpflichtet, bei der Bewertung eines Anbieters die Kunden- oder Bestellnummer anzugeben. Die Nummer wird nicht innerhalb der Bewertung veröffentlicht. 

Bewertungen und die dazu gehörende Kunden- oder Bestellnummer kann der Anbieter innerhalb seines idealo Business Accounts einsehen.  

Er erhält so die Möglichkeit, Nutzende als Kunden zu identifizieren, Bewertungen zu beachten und ggf. mit einem Kommentar hierauf zu reagieren. Der Kommentar wird unter der Bewertung angezeigt.  

Die Bewertung kann unter einem Pseudonym abgegeben werden. Der Name des Bewertenden wird in diesem Fall nicht im Zusammenhang mit der Bewertung veröffentlicht und kann nur von dem Anbieter durch die Kunden- bzw. Bestellnummer recherchiert werden.  

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung

Nutzende können ihre Bewertung entfernen lassen, indem sie innerhalb der Freigabe-E-Mail den Button “Bewertung löschen” betätigen oder eine Deaktivierungsbitte an meinungen@idealo.de senden.  

Im Falle eines Änderungswunsches haben Nutzende die Möglichkeit, eine Deaktivierungsbitte an meinungen@idealo.de zu senden und eine neue Bewertung zu verfassen. 

Nutzenden wird empfohlen, Belege im Zusammenhang mit ihrer Erfahrung mit einem bewerteten Anbieter aufzubewahren für den Fall einer möglichen Beanstandung der Bewertung (insb. Bestellbestätigungen, Rechnungen, Sendungsverfolgungsnummern, Versandbestätigungen, Austausch mit dem Kundenservice). 

IV. Welchen Inhalt dürfen Bewertungen und Kommentare haben?

idealo legt Wert auf eine sachliche Schilderung der Kundenerfahrung, die sowohl positive als auch negative Aspekte des Kauferlebnisses berücksichtigt. Bewertungen müssen sich inhaltlich ausschließlich auf den bewerteten Anbieter beziehen und zu diesem in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Sie müssen unvoreingenommen sein, relevante Informationen enthalten und die tatsächlichen Erfahrungen der bewertenden Nutzenden widerspiegeln. Bewertungen und Kommentare sind in der jeweiligen Sprache des genutzten Vergleichsportals oder auf Englisch zu verfassen. Die folgenden Inhalte sind nicht gestattet: 

1. Spam und Wiederholungen  

Bewertungen und Kommentare dürfen keinen Spam darstellen. Sie dürfen insbesondere keine werblichen Inhalte und keinen sich wiederholenden Text aufweisen und müssen inhaltlich verständlich sein. Die mehrfache Abgabe identischer oder inhaltlich vergleichbarer Bewertungen in Bezug auf einen bestimmten Anbieter ist nicht erlaubt.  

2. Sachfremde, irreführende oder unzutreffende Inhalte 

Bewertungen und Kommentare dürfen keine sachfremden, unwahren oder irreführenden Angaben enthalten. Sie dürfen nicht ausschließlich auf andere Bewertungen, auf andere als den bewerteten Anbieter oder auf andere als der Bewertung zugrunde liegende Produkte verweisen. Bewertungen müssen nach geltendem Recht erweislich wahr sein, soweit darin Tatsachen behauptet werden oder sie einen Tatsachenkern enthalten. 

3. Rechtswidrige Inhalte 

Bewertungen und Kommentare zu Bewertungen dürfen keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen. Untersagt sind insbesondere  

  • Beleidigungen, insbesondere Schmähkritik, 

  • sexistische, diskriminierende, diffamierende oder obszöne Inhalte, 

  • Nötigungen und anderweitig strafbare Inhalte, 

  • Inhalte, die Rechte Dritter an geistigem Eigentum verletzen und 

  • die Veröffentlichung personenbezogener oder –beziehbarer Daten. 

idealo behält sich vor, die Anzeige von Bewertungen und Kommentaren einzuschränken, soweit diese gegen vorstehende Grundsätze verstoßen. In diesem Fall wird idealo von dieser Maßnahme betroffene Nutzende und/oder Anbieter informieren. Die Information an Nutzende erfolgt per E-Mail an die bei Abgabe der Bewertung angegebene E-Mail-Adresse.  

Von einer solchen Maßnahme betroffene Nutzende und Anbieter haben Zugang zum internen Beschwerdemanagementsystem von idealo. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren können hier abgerufen werden. 

idealo behält sich vor, die Anzeige von Bewertungen einzuschränken, die idealo nach pflichtgemäßem Ermessen als irrelevant für Nutzende einstuft. Dies betrifft insbesondere Bewertungen, die nicht mehr aktuell sind, sich auf nicht mehr im Vergleichsportal gelistete Produkte beziehen oder wenn der bewertete Anbieter nach Abgabe der Bewertung die geschäftliche Bezeichnung gewechselt hat. 

V. Wie können Bewertungen und Kommentare beanstandet werden?

Nutzende, Anbieter und sonstige Personen können Bewertungen und Kommentare auf den Vergleichsportalen melden, deren Inhalt sie für rechtswidrig halten. 

Für das Melden solcher Inhalte steht unser hier erklärtes Meldesystem zur Verfügung. Anbieter können darüber hinaus sie betreffende Bewertungen innerhalb ihres idealo Business Accounts beanstanden. 

Beanstandet ein Anbieter eine Bewertung seines Online-Shops mit der Begründung, diese enthalte rechtswidrige Inhalte, wird idealo wie folgt verfahren:   

  1. Sofern ein offensichtlicher Rechtsverstoß vorliegt, wird idealo die Bewertung entfernen. 

  1. Anderenfalls wird idealo ein Stellungnahmeverfahren einleiten. Hierzu wird die Beanstandung an den Nutzenden zur Stellungnahme weitergeleitet und dieser aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist auf die Beanstandung Stellung zu nehmen und Belege einzureichen, die den Bewertungsinhalt stützen (z.B. Bestellbestätigung, Austausch mit dem Kundenservice, Screenshots). Bleibt eine Stellungnahme innerhalb der Frist aus, wird idealo die Anzeige der Bewertung einschränken. 

  1. Nutzenden steht es frei, einzelne Informationen zu schwärzen, bevor die Nachweise eingereicht werden. Durch die Übermittlung der Informationen willigen sie ein, dass die Informationen gegebenenfalls an den Anbieter für eine Stellungnahme weitergeleitet werden. 

  1. Ergeben sich nach Berücksichtigung der Stellungnahme Zweifel an der Berechtigung der Beanstandung, wird idealo dies dem Anbieter mitteilen und ihn gegebenenfalls auffordern, Nachweise über die behauptete Rechtsverletzung zu übersenden. Bleibt eine Rückmeldung des Anbieters aus oder legt er erforderliche Nachweise nicht vor, wird das Stellungnahmeverfahren beendet.  

  1. Sofern sich aus der Rückmeldung ergibt, dass eine Rechtsverletzung vorliegt, wird idealo die Anzeige der Bewertung einschränken. In diesem Fall werden der Nutzende und der Anbieter über die Einschränkung der Anzeige sowie über weitere Beschwerdemöglichkeiten informiert.